Die Gemeindeversammlung ist gemäss Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie beschliesst Geschäfte gemäss Organisationsreglement und besteht aus den stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und –bürgern.
Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal jährlich in der Regel um 20.00 Uhr statt.
Die Einberufung und Aktenauflage erfolgt 30 Tage vor der Versammlung durch Publikation im Anzeiger Laupen.
Die Traktanden werden im Mitteilungsblatt erläutert. Das Mitteilungsblatt wird zeitnah in alle Haushaltungen verteilt und wird online verfügbar sein.
TRAKTANDEN
1. Nachkredit 2022 und jährlich wiederkehrender Kredit externe Mandatsführung Gemeindeschreiberei | |
2. Verpflichtungskredit Reorganisation Archiv- und Aktenablage | |
3. Finanzplan 2022-2027 | |
4. Budget 2023 | |
5. Kreditabrechnung Ringleitung Gammen-Kriechenwil | |
6. Kreditabrechnung Projektierungskredit Wasserleitungssystem | |
7. Reglement Vorfinanzierung Spezialfinanzierung Landumlegung | |
8. Änderung OgR Art. 72a | |
9. Gemeinderatswahlen per 01.01.2023 | |
10. Mitteilungen und Verschiedenes |
Das Protokoll der Versammlung vom 24. November 2022 liegt ab dem 1. Dezember 2022 während 20 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden.
Protokoll der Versammlung vom 24. November 2022
Protokoll der Versammlung vom 9. Juni 2022
Protokoll der Versammlung vom 25. November 2021
Protokoll der Versammlung vom 24. Juni 2021