Um den Ortsnamen gibt es eine mündliche Überlieferung: Einen in Laupen oder Umgebung Geborenen soll es als Kreuzritter nach Griechenland verschlagen haben, wo er an verschiedenen Kriegszügen teilgenommen habe. In die Heimat zurückgekehrt, habe er sich im Dicki (althochdeutsch für Dickicht) niedergelassen, also vermutlich Wald gerodet. Man habe den Ort dann d's Grieche Wyl (des Griechen Aufenthalt) genannt. Aus „d's Grieche Wyl“ sei durch den Sprachgebrauch „Kriechenwil“ geworden.
Dicki umfasste früher die Weiler Kriechenwil, Schönenbühl und Riesenau sowie die Gebiete Neumatt, Waldegg, Dönishaus, Süderen und Röseli. Der Gemeindename wurde aber fast nur im amtlichen Verkehr gebraucht. Die Post war nämlich schon immer mit "Kriechenwil" bezeichnet und auch die Haltestelle der Sensetalbahn hatte den Namen "Saanebrücke-Kriechenwil". So gab denn der Gemeindename immer wieder zu Missverständnissen Anlass. Manche Leute suchten Dicki vergeblich, da ja kein Ortsteil und kein Haus, sondern nur ein Teil der Agrarflur, diesen Namen trug. Am 13. Dezember 1958 hat die Gemeindersammlung eine Namensänderung erstmals beraten. Als dann feststand, dass die Angelegenheit keine nennenswerten Kosten verursachen würde, hat die Gemeindeversammlung am 12. März 1959 die Namensänderung von "Dicki" auf "Kriechenwil" definitiv beschlossen. Die Namensänderung wurde am 3. April 1959 vom Regierungsrat des Kantons Bern mit zustimmendem Antrag an den Bundesrat weitergeleitet. Die Abänderung des Gemeindenamens wurde am 16. April 1959 genehmigt.
Kriechenwil und Dicki um 1880
Beim Zusammenfluss von Saane und Sense sind Überreste einer Römerbrücke gefunden worden. Sie gehörte zur Verbindung "Vindonissa-Aventicum". Verschiedene Abschnitte des Römerweges sind auf dem Gemeindegebiet bekannt und im Wald teilweise noch gut sichtbar. 1995 wurde im Rahmen eines Arbeitslosenprojektes auf der Spur der alten Römerstrasse ein Wanderweg mit verschiedenen Erläuterungstafeln angelegt.
Der Galgen
Unsere Gemeinde gehörte einst, wie Laupen, zum Landgericht Zollikofen. Im Mittelalter befand sich im Gebiet über den Sandsteinflühen zur Saane die Richtstätte, welche zum Schloss Laupen gehörte. Noch heute kann man im "Galgenauli" - das Gebiet ist inzwischen bewaldet - zwei runde Fundamente ausmachen, die einstigen gemauerten Pfeiler des Galgens. Man soll vom Schloss aus den Galgen gesehen haben. Vor dem Galgen habe es noch eine Vorrichtung gegeben um Leute zu köpfen. Die Köpfe seien über eine Rutsche und durch ein Loch im Sandsteinfelsen direkt in die Saane gerollt. Alte Kriechenwiler wollen wissen, das Loch sei noch in den Zwanzigerjahren unseres Jahrhunderts gutauszumachen gewesen. Inzwischen hat die natürliche Erosion die makabere Stelle unkenntlich gemacht. Bild unten, eines der beiden Galgenfundamente.
Das Kriechenwiler (Dicki) Gemeindewappen ist vom Berner Regierungsrat 1944 wie folgt genehmigt worden: „Gespalten in Silber mit einer halben ausgerissenen grünen Linde am Spalt und von Blau mit einem silbernen Wellenbalken“. Die linke Seite (heraldisch rechts) symbolisiert die Zugehörigkeit zu Laupen. Der Wellenbalken auf der rechten Seite (heraldisch links) ist dreigeteilt und symbolisiert die drei das Gemeindegebiet berührenden Flüsse Saane, Sense und Bibera.
Die genauen Ursprünge des Wappens liegen im Dunkeln. Es ist wohl im 19. Jahrhundert entstanden als die Vereine einen Schmuck für ihre Fahnen brauchten. Auf den Fahnen der Schützen- und der Hornusser-gesellschaft sowie als Wandmalerei im Amtsgerichtssaal des Schlosses Laupen, liess es sich jedenfalls schon vor der von der Berner Wappenkommission 1943 durchgeführten Bereinigung nachweisen. Interessant ist, dass auf dem alten Stempel der Gemeindeschreiberei Dicki noch das vollständige Laupen-Wappen (ganze Linde) im linken Teil des Kriechenwiler Wappens abgebildet war.
Im Jahre 1855 hat sich die Gemeinde geteilt in die Örtliche und die Burgergemeinde. In einem Ausscheidungsvertrag hat sie ihren Besitz in Gemeindegüter mit örtlichem Zwecke und burgerliche Gemeindegüter aufgeteilt. Die örtliche Gemeinde übernahm die Schulgüter mit Schulhaus, Land, das Spritzenhaus und den Begräbnisplatz. Die Burgergemeinde übernahm die Armengüter und als Liegenschaft die Längematte in der Riesau, 21 Jucharten und 3520 Quadrantschuh urbares Land und 11 ½ Jucharten Auland.
Die Burgergemeinde verpflichtete sich, als aquivalent der bisherigen Ausgaben, für Munizipal-Zwecke an die örtliche Gemeinde jährlich fünfzig Franken abzurichten. Aus dem Ertrag des allgemeinen Burgergutes müsse vorab die Jahresrente an die örtliche Gemeinde ausgerichtet werden. Ein allfälliger Ueberschuss wird von den innert der Gemeindemarch wohnenden Burgern nach althergebrachtem Brauch gleichmässig benutzt. Das heisst, die dort wohnenden Burger erhalten gegen Tragung der Schwellenarbeiten ein Stück des gemeinen Landes zur Benützung.
Im Jahre 1924 bewilligte der Regierungsrat der Burgergemeinde ein Stück Auwald von 200 Aren auszureuten und in Kulturland umzuwandeln unter der Bedingung, als Ersatz eine gleich grosse Fläche innert drei Jahren aufzuforsten. 1938 konnten weitere 163 Aren gereutet werden. Die jährliche Abgabe an die Einwohnergemeinde wurde im Laufe der Jahre auf hundert Franken erhöht. 1979 beschlossen die Einwohner- und die Burgergemeinde die Aufhebung des Ausscheidungsvertrages. Die Burgergemeinde zahlte eine Auskaufssumme von fünftausend Franken an die Einwohnergemeinde.
Der Beginn der Aufzeichnungen im Burgerrodel der Gemeinde Dicki stammt aus der Zeit um 1780. Auf der Titelseite steht: „Aus den Kirchenbüchern und den eingekommenen Scheinen zusammengetragen und aufgesetzt durch Jakob Daniel Baumann, damaliger Pfarrer in Laupen.“ Die jeweiligen Schreiber der Burgergemeinde haben die Rodel bis heute weitergeführt.
Ursprüngliche Burgergeschlechter von Kriechenwil sind: Balmer, Büschi, Erismann, Gosteli, Hurtig, Kilchherr, Kräuchi, Reber, Risemey, Schick, Schönenberger, Schieferdecker und Wyss. Die alten Geschlechter Kräuchi, Risemey, Schieferdecker und Wyss sind ausgestorben. Dagegen haben in den letzten Jahren durch Heirat viele neue Geschlechter, wie Allegrini, D’Angelo, Chesaux, Fantino, Jmhooff, Kuster, Ritter, Tabin, Wuillemin, Zaabani usw. unser Burgerrecht erworben.
Die Burgergemeinde besitzt heute 1 635 Aren Land und Au in der Riesenau. Gegenwärwtig wohnen 42 Burgerinnen und Burger, der Geschlechter Balmer, Büschi, Gosteli, Schick, Schönenberger und Schlapbach in der Gemeinde. Die Burgergemeinde kann aus der Verpachtung von Grundstücken über ein Jahreseinkommen von ca. 7'500 Franken verfügen.
An Gemeinden, die Burger von Kriechenwil unterstützen, wird ein jährlicher Burgergutsbeitrag von gegenwärtig 101 Franken pro unterstützte Person bezahlt. Burgerinnen und Burger, die das 30. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnhaft sind und einen eigenen, selbständigen Haushalt führen, haben Anrecht auf ein Burgergrundstück von 18 Aren, Nichtlandwirte den Ersatz im Betrage von 126 Franken. Allfällige Ueberschüsse der Verwaltung werden ebenfalls an die nutzungsberechtigten Burgerinnen und Burger verteilt.
Die Burgergemeide hat beschlossen, die Burgerrodel freiwillig weiterhin nachzuführen. Das Ausstellen der Heimatscheine wurde im 1998 an das Zivilstandsamt abgetreten. In letzter Zeit interessieren sich vermehrt Leute um ihre Ahnen mit Anfragen um Auszüge aus den alten Büchern ihrer Vorfahren. Die Burgergemeinde bemüht sich, alte Rechte und Traditionen für unsere Nachkommen zu erhalten
Für die Burgergemeinde:
Der Burgerschreiber, Werner Gosteli