Kriechenwil
 

Hochbau

Der Hochbau beschäftigt sich traditionsgemäss mit allen baulichen Massnahmen, welche ab dem Boden in die Höhe spriessen, daher der Begriff "Hochbau". Historisch entwickelte sich der Hochbau aus anderen Erfordernissen, als der Tiefbau. War der Tiefbau mit der Errichtung der Infrastruktur beschäftigt (Kanalisationssysteme, Wasserleitungen oder Strassen), so war der Hochbau durch Sicherheitsaspekte geprägt. Mit Vorschriften sollte der Feuerschutz gewährleistet werden und die hygienischen Verhältnisse in den Städten verbessert werden. Daraus entstanden die heutigen Baubewilligungsverfahren.

Durch Druck seitens der Gemeinden wurde der Kanton Bern dazu gezwungen 1894 sein erstes Baugesetz zu erlassen. Mit dem kantonalen Gesetzesrevision von 1954 wurde der Kanton von den Gemeinden zur Beihilfe zu Ortsplanung verpflichtet. Mit der Einführung eines eidgenössischen Raumplanungsgesetzes 1979 wurde der Kanton dazu veranlasst mit dem neuen Baugesetz von 1986 seine eigenen baurechtlichen Bestimmungen mit mehr Fokus auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu überarbeiten.
Nach verschiedenen Änderungen wurde 2009 ein neues Gesetz vom Grossen Rat verabschiedet, welches eine Lockerung und Optimierung der Bewilligungspraxis vorsah. Nachdem nun die Stimmbevölkerung auf Bundesebene ein restriktiveres Raumplanungsgesetz annahm und der Kanton eine interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe unterzeichnete, musste eine neue Revision des kantonalen Baurechts angegangen werden.