Kriechenwil
 

Bauen ausserhalb der Bauzone

Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Neu-, Umbau oder Zweckänderung) ist zu prüfen, ob es sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben handelt oder ob für dieses eine Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes erteilt werden kann. Die Merkblätter zu den einzelnen Themenbereichen geben Aufschluss über die Möglichkeiten und Grenzen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Eine einheitliche Praxis in der Anwendung des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV) im ganzen Kantonsgebiet ist erstes Gebot unserer Abteilung.

(Quelle: Amt für Gemeinden und Raumordnung)