Baupolizei
Aufgabe der Baupolizei
Die Baupolizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle Massnahmen, die zur Durchführung der Baugesetzgebung erforderlich sind. Die Aufgabenteilung zwischen Verwaltung und politischer Behörde im Bereich der Baupolizei kann im Baureglement der Gemeinde nachgelesen werden. Sie berücksichtigt dabei die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und des Vertrauensschutzes sowie die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (z.B. rechtliches Gehör).
Insbesondere bestehen folgende Aufgaben:
- Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben.
- Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen.
- Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonstwie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.