Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Ende September 2021 beschlossen, dass das elektronische Baubewilligungsverfahren „eBau“ per März 2022 obligatorisch wird. Künftig müssen sämtliche Baugesuche und weitere Gesuche direkt auf der Plattform eBau ausgefüllt und der Gemeinde übermittelt werden.
Mit eBau reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.
Über folgenden Link gelangen Sie auf die kantonale Plattform eBau: https://www.be.ch/ebau.
Bitte versehen Sie alle relevanten Dokumente vor dem Hochladen auf eBau mit kurzen, prägnanten Inhaltsangaben (z.B. Grundriss EG, Fassade Nord, Brandschutzbericht, Nachweis Lüftungsanlage u. dgl.). Bitte entfernen Sie Ordnerpfade aus den Dokumentenbezeichnungen. Zusammenhängende Unterlagen sind als ein Dokument hochzuladen.
Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben ca. im Jahr 2025 müssen uns alle elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Den Ortsplan finden Sie in der Rubrik Reglemente und Formulare im Abschnitt "Bauwesen".
Den Situationsplan können Sie bei der bbp gemoatik AG beziehen.
Ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligungspflicht auslöst oder nicht, ist vor Baubeginn bei der Gemeindeverwaltung abzuklären. Einen Ansatzpunkt bietet Art. 6 des kantonalen Baubewilligungsdekretes (BewD). Tipp: Gehen Sie immer davon aus, dass eine Baubewilligungspflicht besteht. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Löst ein Bauvorhaben eine Bewilligungspflicht aus, so ist je nach Komplexität des Vorhabens mit einer Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Monaten zu rechnen. Planen Sie also genügend Zeit ein. Sollten Sie von Ihrem Handwerker die Information erhalten, dass ein Vorhaben baubewilligungsfrei ist, informieren Sie bitte trotzdem die Gemeindeverwaltung. Dadurch können Sie sich Nachfragen ersparen. Zudem kommt es – da die Materie sehr komplex ist – leider immer wieder vor, dass Handwerker nicht mehr aktuelle Auskünfte erteilen können und die Behörde in der Folge nachträglich ein Baugesuch einfordern muss bzw. ein baupolizeiliches Verfahren einzuleiten hat.