Die Gemeinde hat festgestellt, dass die geltende baurechtliche Grundordnung (Pläne und Vorschriften) veraltet ist. Die Verhältnisse haben sich mit dem neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz und dem revidierten kantonalen Baugesetz erheblich verändert. Kriechenwil will seine Zukunft aktiv angehen, daher hat man nach einer ordentlichen Ausschreibung dazu entschieden mit Hilfe des Planungsbüros Sigmaplan AG eine Ortsplanungsrevision anzugehen.
Im Rahmen dieser Ortsplanungsrevision sollen die Zonenpläne und das Baureglement überarbeitet werden, so dass die Gemeinde für die nächsten 15 - 20 Jahre gewappnet ist für die Entwicklungen der Zukunft. Die verschiedenen Anspruchsgruppen (Vereine, Schule, Bürgerinnen und Bürger etc.) sollen in geeigneter Weise einbezogen werden in die Ortsplanungsrevision.
Um die bevorstehenden Aufgaben erfüllen zu können, hat die Gemeindeversammlung im November 2016 einen Kredit von Fr. 60'000.00 gesprochen. Für die Erarbeitung der Grundlagen hat der Gemeinderat einen Ausschuss Ortsplanungsrevision eingesetzt.
Eine Ortsplanungsrevision ist keine kleine Sache. Es ist eine Herausforderung, welche alle Beteiligten fordert. Aber wie läuft eine Ortsplanungsrevision grundsätzlich ab? Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat in ihrem Planungswegweiser eine grobe Darstellung einer Ortsplanungsrevision festgehalten.