Kriechenwil
 

Vorsorgeauftrag


Der Vorsorgeauftrag ist ein neues Instrument. Darin kann eine handlungsfähige Person vorausschauend festlegen, wer sie vertreten soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist, wie zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Sie kann eine natürliche oder juristische Person als Vertreterin bezeichnen, die für sie im Fall der Urteilsunfähigkeit die persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten erledigen soll.

Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten (handschriftlich, mit Datum und Unterschrift) oder öffentlich zu beurkunden. Die auftraggebende Person hat die Möglichkeit, dem Zivilstandsamt ihrer Wahl die Errichtung des Vorsorgeauftrags sowie den Hinterlegungsort zu melden. Die Informationen werden in die zentrale Datenbank „Infostar“ eingetragen. Der Vorsorgeauftrag wird dann wirksam, wenn die Person, die ihn abgeschlossen hat, urteilsunfähig geworden ist. Bei Annahme des Vorsorgeauftrags vertritt die beauftragte Person die auftraggebende Person im Rahmen des betreffenden Vorsorgeauftrags und nimmt ihre Aufgaben sorgfältig wahr.

Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags ist frei wählbar, z.B. bei der Gemeindeverwaltung, und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Falls Sie Ihren Vorsorgeauftrag bei der Gemeindeverwaltung hinterlegen möchten, bitten wir Sie diesen persönlich am Schalter abzugeben. Die Kosten für die Hinterlegung betragen wie bei einer Testamentshinterlegung Fr. 30.--.

Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeindeverwaltung, Gemeindehausstrasse 4, Kriechenwil, 031 747 89 75 oder gemeindeverwaltung@kriechenwil.ch