Kriechenwil
 

Neuzu- und Wegzügler


Das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger ist für den Gemeinderat und alle Gemeindeangestellten eines modernen Dienstleistungsbetriebes eine Selbstverständlichkeit. Wir alle versuchen, unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.

Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle,  die für die Führung der Einwohnerkontrolle gesetzlich vorgeschrieben und zu beachten sind (Art. 4 ff des Gesetzes über die Einwohnerkontrolle vom 23.05.1986):

Anmeldung

Wenn Sie als Schweizer Bürgerin oder Bürger Ihren Wohnsitz nach Kriechenwil verlegen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) persönlich anmelden. Bringen Sie bitte den Heimatschein, den Familienausweis (falls verheiratet) und den Versicherungsausweis (AHV) mit. Gerne könnne Sie auch das Anmeldeformular bereits ausgefüllt mitbringen.

Bei ausländischen Staatsbürgerinnen und -bürger benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Pass, Reiseausweis oder Identitätskarte von allen zuziehenden Personen
  • Ausländerausweis(e)
  • Versicherungsnummern (AHV)
  • Kopie Mietvertrag (bei Erstanmeldung)
  • Kopie Arbeitsvertrag (bei Erstanmeldung)
  • Eheschein (falls verheiratet)
  • für getrennte und geschiedene Personen mit Kindern, bitte Scheidungs- oder Trennungsurteil mitbringen (es muss ersichtlich sein, wer die elterliche Sorge hat). 

Abmeldung

Wenn Sie unsere Gemeinde verlassen, melden Sie sich bitte spätestens am Tage des Wegzuges ab und geben uns Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis ab.

Änderungen

Änderungen, die Ihren Personenstand (z.B. Zivilstand) und Ihre Adresse betreffen, wollen Sie uns bitte umgehend mitteilen. Dies gilt auch für Ihre, im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.

Wochenaufenthalter

Wohnen Sie als Wochenaufenthalter in unserer Gemeinde, hinterlegen Sie bei uns bitte einen Heimatausweis. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, welche Ihnen das Dokument bei Ablauf auch verlängert.

Militär und Zivilschutz

Sind Sie Militär- und/oder Zivilschutzpflichtig? In diesem Falle ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef zur Eintragung der An- resp. Abmeldung und der neuen Adresse vorzuweisen oder einzusenden. Die persönliche Zivilschutzausrüstung (Kleider) ist bei Wegzug auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.

In diesem Zusammenhang bitten wir auch die Vermieter, die neuen Mieter auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen und der Einwohnerkontrolle Kriechenwil allfällige Zu- oder Wegzüge zu melden.


Vielen herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.

Für Fragen und/oder Auskünfte stehen Ihnen die Verwaltungsangestellten gerne zur Verfügung.